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Altjahre aufarbeiten · Back accounting cleanup

Rückständige Buchführung wird nicht in einem Zug nachgeholt, sondern jahrweise neu aufgebaut

Wer eine Gesellschaft übernimmt, in der seit Jahren nicht ordentlich gebucht wurde, fürchtet zu Recht weniger die Menge als die falsche Reihenfolge. Solange die Eröffnungsbilanz nicht steht, ruht jedes weitere Jahr auf einer Annahme, und eine Korrektur zwingt dazu, die ganze Kette erneut zu rechnen. Wir beginnen deshalb mit einer Bestandsaufnahme, bestimmen das Jahr, das als belastbarer Ausgangspunkt taugt, und arbeiten uns von dort nach vorn.

Anzeichen für eine abgerissene Buchführung

  • Kontoauszüge weichen seit Langem von den Büchern ab, niemand erklärt die Differenz
  • Für die letzten Jahre fehlen geprüfte Abschlüsse oder ihre Zahlen passen nicht zur internen Buchhaltung
  • Eingangsrechnungen liegen bei verschiedenen Mitarbeitern, Einkauf und Zahlung sind nicht zuordenbar
  • Auslagen der Gesellschafter und Betriebsausgaben laufen über dasselbe Konto
  • Löhne wurden gezahlt, doch für einzelne Monate fehlen Sozialversicherungs- und Abzugsmeldungen

Die Reihenfolge des Wiederaufbaus

Zuerst wird das Ankerjahr bestimmt: die letzte Bilanz, der man trauen kann, meist das zuletzt geprüfte Jahr. Danach laufen die Zahlungsströme anhand der Kontoauszüge Jahr für Jahr durch, und erst darauf werden die Belege gelegt. Anschließend folgen Forderungen, Verbindlichkeiten und Vorräte, wobei jeder Altbestand eine Entscheidung erhält. Steuerneuberechnung und verspätete Abgabe stehen am Ende. Wer diese Stufen überspringt und nur das jüngste Jahr erstellt, bekommt es in der Prüfung fast sicher zurück.

Ersatznachweise bei fehlenden Belegen

Ein verlorenes Original macht den Zeitraum nicht wertlos. Kontoauszüge, neu ausgestellte Saldenbestätigungen des Lieferanten, Verträge und Abnahmeprotokolle, Geschäftskorrespondenz sowie Zoll- und Frachtpapiere bilden zusammen eine tragfähige Nachweiskette. Wie weit der Abzug steuerlich anerkannt wird, unterscheidet sich jedoch von Position zu Position, pauschal geht es nicht. Wir gliedern die Beträge in abzugsfähig, strittig und nicht abzugsfähig, damit das Risiko vor der Abgabe sichtbar ist und nicht erst in der Prüfung.

Selbstanzeige oder Feststellung in der Prüfung

Verspätete Erklärungen ziehen Zuschlag und Zinsen nach sich, die monatlich anwachsen. In der Praxis wird jedoch deutlich unterschieden, ob jemand von sich aus nachmeldet oder erst nach einer Feststellung zahlt: Im ersten Fall lässt sich die Sache oft mit geringerer Belastung abschließen, im zweiten weitet sich der geprüfte Zeitraum meist aus. Je früher die Zahlen stehen und eingereicht werden, desto kleiner bleibt die Summe. Berechnung, Unterlagen und Schriftverkehr übernehmen wir; die Entscheidung trifft die Geschäftsführung.

Damit es nicht wieder dazu kommt

Zum Abschluss übergeben wir Kontenrahmen, Ablageregeln für Belege und einen Monatskalender mit festen Stichtagen und vereinbaren den Weg der Unterlagenübergabe. Buchhaltungen entgleisen selten wegen komplexer Geschäfte, sondern weil der monatliche Takt fehlt. Nach dem Wechsel zur laufenden Monatsbuchhaltung ist der Jahresabschluss nur noch das Zusammenführen zwölf fertiger Monate statt einer jährlichen Rettungsaktion.

Grundlage des Angebots

Maßgeblich sind die Zahl der aufzuarbeitenden Jahre, die Buchungsmenge pro Jahr, Anzahl der Konten und Fremdwährungen sowie das Ausmaß der Beleglücken. Senden Sie den letzten geprüften Abschluss, die Auszüge je Konto und eine Liste der vorhandenen Belege; Sie erhalten einen stufenweisen Arbeitsvorschlag mit Terminen. Preise veröffentlichen wir nicht, es gilt allein das schriftliche Angebot.

Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen

Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.

Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?

Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.

Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?

Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.

Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?

Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.

Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?

Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.

Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?

Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?

Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten

Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.

  • Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
  • Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
  • Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
  • Jahresabschlussentwurf und Fristenplan

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