Lohn · Sozialversicherung
Gehaltsabrechnung in Thailand mit deutschsprachiger Betreuung
In vielen deutschen Tochtergesellschaften laeuft die Lohnliste im Sekretariat als Tabelle, waehrend Quellensteuer und Sozialkasse von einer anderen Person gemeldet werden. Am Jahresende passen die Summen dann nicht zusammen. Wir fuehren Zeiterfassung, Steuerabzug, Sozialbeitrag und Auszahlung in einer einzigen Abrechnung zusammen und legen Meldetag und Auszahlungstag auf denselben Termin.
Was jeden Monat passiert
- Erfassung von Anwesenheit, Ueberstunden und Abwesenheiten, Abgleich mit dem Arbeitsvertrag
- Berechnung der monatlichen Einkommensteuervorauszahlung, der Sozialbeitraege und weiterer Abzuege
- Lohnzettel zweisprachig thailaendisch und deutsch, dazu die Zahlungsdatei fuer die Hausbank
- Meldung PND.1 an das Finanzamt sowie die Meldung an die Sozialkasse mit Zahlungsbeleg
- Personalkostenaufstellung je Abteilung und Kostenstelle fuer die Konzernberichterstattung
Entsandte Mitarbeitende aus Deutschland
Wird ein Teil des Gehalts weiterhin in Deutschland gezahlt, muss zuerst geklaert werden, welcher Anteil in Thailand meldepflichtig ist. Ob Wohnung, Schulgeld und Heimflug steuerpflichtiger Bezug sind, haengt vom Wortlaut des Vertrags, von der Vertragspartei und davon ab, wer tatsaechlich zahlt. Wir pruefen Entsendevereinbarung und Arbeitsvertrag, halten die Berechnungsformel schriftlich fest und starten erst danach den laufenden Betrieb.
Austritt und Jahresabschluss der Lohnkonten
Abfindungen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehoerigkeit. Werden sie wie normaler Lohn behandelt, faellt die Steuer haeufig zu hoch aus. Zum Jahresende erhalten die Beschaeftigten ihre Bescheinigung ueber den Steuerabzug, und die Jahressumme wird gemeldet. Ist die Monatsabrechnung nach Abteilung und Lohnart gefuehrt, sind fuer beide Schritte kaum zusaetzliche Unterlagen noetig.
Hinweis zum Honorar
Der Aufwand haengt von der Mitarbeiterzahl, dem Anteil entsandter Kraefte, der Form der Zeiterfassung und einer moeglichen Anbindung an ein bestehendes System ab. Deshalb nennen wir den Betrag erst nach Sichtung. Senden Sie uns die aktuelle Lohnliste und die letzten Meldebelege, dann erhalten Sie ein Angebot, das die Uebernahme der Altdaten bereits enthaelt.
Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen
Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.
Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?
Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.
Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?
Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.
Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?
Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.
Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?
Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.
Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?
Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.
Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?
Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten
Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.
- Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
- Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
- Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
- Jahresabschlussentwurf und Fristenplan
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Kontakt: 092-0170000 · contact@thailaw-accounting.co.th · LINE @THAIL · Mo–Fr 09:00–18:00 (Mon–Fri 09:00–18:00)