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Umsatzsteuer · VAT

Umsatzsteuer in Thailand: Registrierung, Monatsmeldung, Erstattung

Die thailaendische Umsatzsteuer funktioniert anders als die deutsche: Massgeblich ist nicht das Rechnungsdatum allein, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Steuerrechnung nach lokalem Muster ausgestellt wird. Fehlt auf dieser Rechnung eine Pflichtangabe, faellt der Vorsteuerabzug weg. Wir richten Belegfluss und Meldung so ein, dass dieser Verlust nicht entsteht.

Wann die Registrierung Pflicht wird

  • Ueberschreiten der jaehrlichen Umsatzgrenze von 1,8 Millionen Baht aus steuerbaren Leistungen
  • Antrag auf Arbeitserlaubnis, fuer die der Nachweis einer registrierten Gesellschaft verlangt wird
  • Einfuhr von Waren, bei der die Einfuhrsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden soll
  • Freiwillige Registrierung vor dem Start, wenn hohe Anfangsinvestitionen anfallen

Was bei der Monatsmeldung PP.30 zaehlt

Die Meldung ist bis zum fuenfzehnten Tag des Folgemonats einzureichen, bei elektronischer Abgabe verlaengert sich die Frist um einige Tage. Ausgangs- und Eingangsregister muessen mit der Buchhaltung uebereinstimmen, denn genau diese Abweichung faellt bei einer Pruefung zuerst auf. Wir gleichen beide Register vor der Abgabe ab und dokumentieren jede Differenz mit Begruendung.

Erstattung und Vortrag des Guthabens

Uebersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, kann das Guthaben vorgetragen oder erstattet verlangt werden. Ein Erstattungsantrag zieht in der Regel eine Pruefung der zugrunde liegenden Belege nach sich, weshalb sich der Vortrag bei kleineren Betraegen oft eher rechnet. Exportierende Betriebe mit dauerhaftem Ueberhang fahren dagegen meist besser mit dem Antrag. Wir rechnen beide Wege durch, bevor Sie entscheiden.

Hinweis zum Honorar

Der Aufwand haengt von der Zahl der Belege, dem Anteil an Auslandsumsaetzen und davon ab, ob Altzeitraeume nachgearbeitet werden muessen. Schicken Sie uns die letzten drei Monatsmeldungen und eine kurze Beschreibung des Geschaeftsmodells, dann erhalten Sie ein Angebot mit festem Leistungsumfang.

Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen

Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.

Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?

Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.

Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?

Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.

Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?

Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.

Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?

Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.

Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?

Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?

Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten

Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.

  • Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
  • Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
  • Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
  • Jahresabschlussentwurf und Fristenplan

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Kontakt: 092-0170000 · contact@thailaw-accounting.co.th · LINE @THAIL · Mo–Fr 09:00–18:00 (Mon–Fri 09:00–18:00)