Einkommensteuer · Personal income tax
Ihre persönliche Steuerlage in Thailand hängt an zwei Fragen
Erstens: Wie viele Tage haben Sie sich im Kalenderjahr tatsächlich in Thailand aufgehalten? Zweitens: Woher stammt das Geld, das Sie erhalten, und auf welchem Weg gelangt es ins Land? Solange beide Antworten nicht schriftlich feststehen, bleibt jede Aussage zum Steuersatz eine Vermutung. Wir rekonstruieren deshalb zuerst Ihre Aufenthaltszeiten und Ihre Zahlungswege und öffnen erst danach ein Formular.
Die Grenze bei 180 Tagen
Wer sich in einem Kalenderjahr mindestens einhundertachtzig Tage in Thailand aufhält, gilt für dieses Jahr als steuerlich ansässig. Maßgeblich ist allein die tatsächliche Aufenthaltsdauer, nicht die Visumkategorie und nicht der Besitz einer Wohnung. Nicht ansässige Personen versteuern ihre Einkünfte aus thailändischen Quellen; ansässige Personen müssen zusätzlich klären, wie eingeführte ausländische Einkünfte zu behandeln sind. Bewahren Sie Ein- und Ausreisestempel auf: Im Zweifel muss die Tageszählung belegt werden und nicht bloß behauptet.
Einkünfte aus thailändischer Quelle
Gehalt einer thailändischen Gesellschaft, Beraterhonorare an Kunden im Land, Mieten aus einer hier gelegenen Immobilie und Geschäftsführerbezüge fallen in diese Kategorie, unabhängig davon, auf welchem Bankkonto das Geld eingeht. Die Steuer folgt einem progressiven Stufentarif, nachdem die zulässigen Freibeträge und Abzüge berücksichtigt wurden. Bereits einbehaltene Quellensteuer wird angerechnet, sofern die Bescheinigungen vorliegen. Fehlen sie, geht die Anrechnung verloren, obwohl die Steuer abgeführt wurde.
Überweisungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Die Behandlung ausländischer Einkünfte, die eine ansässige Person nach Thailand überführt, wurde in den vergangenen Jahren angepasst und verlangt eine Einzelfallprüfung: Entstehungsjahr, Jahr der Überweisung, Art der Mittel und das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen. Eine einzige Überweisung enthält oft altes Erspartes, einen jüngeren Veräußerungsgewinn und eine Rente zugleich, jeweils mit anderer Folge. Sinnvoll ist ein laufend geführtes Verzeichnis jeder Überweisung samt Herkunftsnachweis statt einer Rekonstruktion nach drei Jahren.
Häufig übersehene Abzüge
- Pauschaler Werbungskostenabzug bei Arbeitseinkünften und persönlicher Grundfreibetrag
- Unterhaltsberechtigte: Ehepartner ohne eigene Einkünfte, Kinder, Eltern nach Maßgabe der Voraussetzungen
- Sozialversicherungsbeiträge und Einzahlungen in den Provident Fund des Arbeitgebers
- Begünstigte Lebens- und Krankenversicherungsprämien im Rahmen der Höchstbeträge
- Hypothekenzinsen für die selbst genutzte Wohnung, mit Bankbescheinigung
- Spenden an anerkannte Einrichtungen, Quittung auf den Namen der steuerpflichtigen Person
Fristen und Nacherklärung
Die Jahreserklärung wird im ersten Quartal des Folgejahres eingereicht, bei reinen Arbeitseinkünften auf PND.91, bei weiteren Einkunftsarten auf PND.90; einzelne Kategorien lösen zusätzlich eine Halbjahreserklärung aus. Stellen Sie fehlende Jahre fest, ist die freiwillige Nacherklärung der bessere Weg: Die Behörde unterscheidet deutlich zwischen Selbstanzeige und Feststellung in der Prüfung. Wir berechnen die offenen Jahre neu, schätzen Zuschläge und Zinsen und begleiten Einreichung und Schriftwechsel.
Honorar
Das Angebot richtet sich nach der Zahl der Einkunftsquellen, dem Vorhandensein grenzüberschreitender Zahlungen, der Zahl aufzuarbeitender Jahre und dem Abstimmungsbedarf mit Ihrem Steuerberater in Deutschland. Senden Sie uns eine Einkommensübersicht, die Quellensteuerbescheinigungen und die Überweisungsbelege; Sie erhalten ein Angebot mit klar umrissenem Umfang, ohne öffentliche Preisliste.
Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen
Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.
Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?
Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.
Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?
Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.
Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?
Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.
Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?
Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.
Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?
Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.
Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?
Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten
Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.
- Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
- Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
- Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
- Jahresabschlussentwurf und Fristenplan
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Kontakt: 092-0170000 · contact@thailaw-accounting.co.th · LINE @THAIL · Mo–Fr 09:00–18:00 (Mon–Fri 09:00–18:00)