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Quellensteuer · PND.3 / PND.53

Quellensteuer in Thailand: die Pflicht trifft den Zahlenden

Wer zahlt, haftet fuer den Einbehalt. Wurde bei der Zahlung nichts abgezogen, laesst sich der Betrag beim Empfaenger praktisch nicht mehr holen, und der Aufwand selbst geraet als Betriebsausgabe unter Druck. Wir verankern einen festen Ablauf: Satz bestimmen, Bescheinigung ausstellen, fristgerecht anmelden und mit dem Hauptbuch abstimmen.

Der monatliche Ablauf

  • Zahlungsart einordnen und Satz festlegen: Dienstleistung, Miete, Werbung, Transport, Honorare
  • Abzug im Zahlungszeitpunkt und Ausstellung der Bescheinigung an den Empfaenger
  • Zahlungen an natuerliche Personen in PND.3, an Gesellschaften in PND.53
  • Abfuehrung bis zum siebten Tag des Folgemonats, elektronisch mit kurzer Fristverlaengerung
  • Abgleich des einbehaltenen Betrags im Hauptbuch mit der Anmeldung, Abweichungen schriftlich begruendet

Wo es regelmaessig schiefgeht

Steht auf einer Rechnung Ware neben Leistung, wird meist entweder alles oder gar nichts einbehalten. Lizenzgebuehr und laufende Wartung sind unterschiedlich zu behandeln. Besonders sensibel sind Zahlungen ins Ausland: Ein ermaessigter Satz nach Doppelbesteuerungsabkommen traegt nur, wenn Ansaessigkeitsbescheinigung und Vertrag vor der Ueberweisung vorliegen.

Wenn ein Einbehalt vergessen wurde

Je laenger ein versaeumter Abzug offen bleibt, desto hoeher werden Zuschlag und Saeumniszins. Eine freiwillige Korrektur mit Nachzahlung faellt in der Regel deutlich milder aus als eine Feststellung in der Pruefung. Wir arbeiten die betroffenen Perioden nach Betragsrelevanz ab und organisieren die nachtraegliche Ausstellung der Bescheinigungen.

Was im Unternehmen bleibt

Sie erhalten eine Zuordnungstabelle von Zahlungsart zu Satz, Regeln fuer Nummernkreis und Ablage der Bescheinigungen sowie Aufbewahrungsfristen fuer die Zahlungsnachweise. In der Buchhaltungssoftware hinterlegen wir den Satz so, dass er bei der Erfassung automatisch vorgeschlagen wird.

Hinweis zum Honorar

Der Aufwand richtet sich nach Belegzahl, Empfaengerstruktur, Auslandszahlungen und der Frage, ob Vorjahre aufzuarbeiten sind. Senden Sie uns die letzten Anmeldungen PND.3 und PND.53 sowie eine Liste der wichtigsten Zahlungsempfaenger, dann erhalten Sie ein Angebot mit klarem Umfang.

Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen

Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.

Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?

Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.

Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?

Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.

Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?

Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.

Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?

Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.

Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?

Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?

Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten

Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.

  • Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
  • Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
  • Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
  • Jahresabschlussentwurf und Fristenplan

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Kontakt: 092-0170000 · contact@thailaw-accounting.co.th · LINE @THAIL · Mo–Fr 09:00–18:00 (Mon–Fri 09:00–18:00)