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Liquidation · Schliessung

Eine thailaendische Gesellschaft geordnet schliessen

Die Geschaeftstaetigkeit einzustellen beendet die Pflichten nicht. Solange die Gesellschaft im Register steht, laufen Meldepflichten, Pruefungspflicht und Bussgelder weiter. Eine Liquidation ist deshalb ein Verfahren mit fester Reihenfolge, und jeder ausgelassene Schritt haelt das Verfahren spaeter auf. Wir fuehren es von der Beschlussfassung bis zur Loeschung durch.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

  • Gesellschafterbeschluss ueber die Aufloesung und Bestellung des Liquidators
  • Eintragung der Aufloesung im Register und Bekanntmachung gegenueber den Glaeubigern
  • Abschluss auf den Stichtag der Aufloesung und Pruefung durch eine CPA
  • Abmeldung von Umsatzsteuer, Sozialkasse und Steuernummer, Klaerung offener Zeitraeume
  • Verteilung des verbleibenden Vermoegens und Eintragung der Beendigung

Was das Verfahren in die Laenge zieht

Verzoegerungen entstehen fast immer an derselben Stelle: nicht abgegebene Meldungen aus frueheren Jahren, ein offenes Umsatzsteuerguthaben, Darlehen der Gesellschafter ohne Vertrag oder Bestaende, die buchhalterisch noch vorhanden, tatsaechlich aber laengst verbraucht sind. Diese Punkte klaeren wir vor der Aufloesung, damit die Behoerde das Verfahren nicht mittendrin anhaelt.

Aufbewahrung nach der Loeschung

Auch nach der Beendigung bleiben Buecher und Belege aufbewahrungspflichtig, und die Finanzverwaltung kann abgeschlossene Zeitraeume noch pruefen. Wir uebergeben ein vollstaendiges Archiv in digitaler Form mit Verzeichnis, damit spaetere Rueckfragen beantwortet werden koennen, ohne dass jemand vor Ort Ordner durchsuchen muss.

Hinweis zum Honorar

Die Kosten haengen davon ab, wie viele Jahre nachgearbeitet werden muessen, ob Vermoegen zu verteilen ist und ob Beschaeftigte abzumelden sind. Nach Einsicht in die letzten Abschluesse und den Registerauszug nennen wir einen Gesamtbetrag mit Zeitplan und benennen die Schritte, die von behoerdlichen Laufzeiten abhaengen.

Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen

Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.

Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?

Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.

Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?

Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.

Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?

Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.

Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?

Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.

Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?

Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?

Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten

Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.

  • Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
  • Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
  • Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
  • Jahresabschlussentwurf und Fristenplan

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Kontakt: 092-0170000 · contact@thailaw-accounting.co.th · LINE @THAIL · Mo–Fr 09:00–18:00 (Mon–Fri 09:00–18:00)