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Koerperschaftsteuer · PND.50

Koerperschaftsteuer in Thailand: von der Bilanz zur Steuerbasis

Der handelsrechtliche Gewinn ist in Thailand nicht die Bemessungsgrundlage. Zwischen beiden steht eine Ueberleitungsrechnung, in der nicht abziehbare Aufwendungen, Rueckstellungen ohne Beleg und Leistungen innerhalb der Gruppe wieder hinzugerechnet werden. Wir erstellen diese Rechnung nachvollziehbar und legen sie so ab, dass sie eine spaetere Pruefung traegt.

Der Jahreszyklus

  • Halbjahresvorauszahlung PND.51 auf Basis einer Schaetzung des Jahresergebnisses
  • Abschluss, Pruefung durch die CPA und Feststellung des endgueltigen Ergebnisses
  • Ueberleitung vom Buchgewinn zum steuerpflichtigen Einkommen mit Einzelnachweis
  • Jahreserklaerung PND.50 samt geprueftem Abschluss innerhalb von 150 Tagen
  • Ablage der Arbeitspapiere fuer spaetere Rueckfragen der Finanzverwaltung

Die Schaetzung im Halbjahr ernst nehmen

Liegt die Schaetzung fuer PND.51 deutlich unter dem spaeteren Jahresergebnis, droht ein Zuschlag auf die zu wenig gezahlte Vorauszahlung. Viele Gesellschaften uebernehmen einfach die Vorjahreszahl und geraten damit in genau diese Lage, sobald das Geschaeft anzieht. Wir rechnen die Schaetzung auf Grundlage der ersten Monate und der Auftragslage und dokumentieren die Annahmen schriftlich.

Typische Hinzurechnungen

Haeufig betroffen sind Bewirtung ueber der zulaessigen Grenze, Zahlungen ohne ordnungsgemaessen Beleg, Abschreibungen ueber den zulaessigen Saetzen sowie Verwaltungsumlagen der Muttergesellschaft ohne Vertrag und Leistungsnachweis. Fuer konzerninterne Verrechnungen empfehlen wir eine Dokumentation, die Leistung, Preisbildung und Nutzen fuer die thailaendische Gesellschaft beschreibt.

Hinweis zum Honorar

Umfang und Preis haengen von Groesse, Branche, Auslandsbezug und der Frage ab, ob Verlustvortraege oder Steuerverguenstigungen zu beruecksichtigen sind. Senden Sie uns den letzten geprueften Abschluss und die zuletzt eingereichte Erklaerung, dann erhalten Sie ein Angebot mit klarem Leistungsumfang.

Buchhaltung und Steuern in Thailand: häufige Fragen

Antworten für deutschsprachige Unternehmen mit einer thailändischen Gesellschaft: laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und Jahresabschluss. Das Honorar richtet sich nach dem Belegvolumen und wird individuell angeboten.

Welche monatlichen Meldungen muss eine thailändische Gesellschaft abgeben?

Umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften reichen monatlich das Formular PP.30 ein, bei Quellensteuer zusätzlich PP.53 oder PP.1. Mit Angestellten kommt die Meldung an die Sozialversicherung hinzu.

Ist die Kommunikation auf Deutsch möglich?

Ja. Abstimmung und Reporting erfolgen auf Deutsch oder Englisch; die gesetzlichen Bücher und Erklärungen werden in thailändischer Form geführt.

Muss auch ohne Umsatz eine Erklärung abgegeben werden?

Ja. Nullmeldungen sowie der Jahresabschluss mit PND.50 sind verpflichtend; verspätete Abgaben führen zu Zuschlägen und Verzugszinsen.

Wie läuft die Lohnabrechnung für entsandte Mitarbeiter?

Wir übernehmen Lohnberechnung, Quellensteuer, Sozialversicherungsabzüge und die monatlichen Meldungen. Bei Gehaltsanteilen aus dem Ausland klären wir vorab den steuerpflichtigen Umfang.

Ist eine Jahresprüfung vorgeschrieben?

Ja, der Jahresabschluss einer thailändischen Limited muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer testiert und bei Finanzamt und Handelsregister eingereicht werden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für ein Angebot?

Registerauszug, Angaben zur Umsatzsteuerregistrierung, aktuelle Buchhaltungsdaten oder Kontoauszüge sowie die Mitarbeiterzahl. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Was Mandanten tatsächlich von uns erhalten — und wo wir arbeiten

Nach jedem Monatsabschluss verschickt Ihr Bearbeiter dieselbe Mappe: Monatsübersicht mit deutschsprachigen Anmerkungen, elektronische Einreichungsbelege für PP.30 und PND, Liste fehlender Belege sowie den nächsten Fristenhinweis. Zum Jahresabschluss kommen Entwurf der Abschlüsse und die Unterlagen für die Gesellschafterversammlung hinzu. Originale nehmen wir per Post oder Abholung entgegen.

  • Monatsübersicht mit deutschen Anmerkungen
  • Einreichungsbelege für Umsatz- und Quellensteuer
  • Liste fehlender Belege mit Beschaffungsweg
  • Jahresabschlussentwurf und Fristenplan

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Kontakt: 092-0170000 · contact@thailaw-accounting.co.th · LINE @THAIL · Mo–Fr 09:00–18:00 (Mon–Fri 09:00–18:00)