Monatliche Buchhaltung · Bookkeeping
Ein thailändischer Buchhaltungsmonat, der auch im deutschen Konzernbericht funktioniert
Deutsche Muttergesellschaften erwarten monatliche Zahlen nach HGB-Logik, während das thailändische Revenue Department parallel auf PP.30, PND.3/53 und PND.1 besteht. Wir führen die Bücher so, dass beide Seiten dieselbe Wahrheit lesen — Belege werden auf Deutsch kommentiert, Konten laufen unter TFRS, und der Konzernbericht kommt als Mapping-Tabelle mit.
Was jeden Monat passiert
- Belegannahme über einen geschützten Kanal (E-Mail-Postfach oder LINE-Gruppe) mit deutschsprachigem Bearbeiter.
- Prüfung der Eingangsrechnungen auf vollständige Tax-Invoice-Angaben — sonst kein Vorsteuerabzug.
- Elektronische Meldung PP.30 (VAT) bis zum 15. und PND.3/53 (WHT) bis zum 7. des Folgemonats.
- Lohnabrechnung inklusive Sozialversicherung (SSO 5 % Arbeitnehmer / 5 % Arbeitgeber, gedeckelt) und PND.1.
- Bilingualer Managementbericht: GuV, Cashflow, Steuerübersicht, Erläuterung von Abweichungen > 10 %.
Drei typische Altlasten aus der Vorgänger-Buchhaltung
1) Vorsteuer aus Kassenbons. Ohne Firmenname und Tax-ID auf dem Beleg erkennt die Finanzverwaltung die Vorsteuer nicht an — wir sortieren solche Belege im Eingang aus und beschaffen konforme Rechnungen.
2) Konzernumlagen und Lizenzgebühren. Ohne wirksamen Servicevertrag springt die Quellensteuer von 3 % auf 15 % und die Betriebsprüfung greift bis drei Jahre zurück. Wir formulieren die Verträge im Einklang mit dem DBA Deutschland-Thailand.
3) Zinsloses Gesellschafterdarlehen. Das Revenue Department fingiert einen marktüblichen Zinssatz und erhöht die Körperschaftsteuer. Wir dokumentieren einen MLR-basierten Zinssatz und einen internen Darlehensvertrag.
Preise und Haftungsgrenzen
Alle Fristen sind in einem gemeinsamen Kalender sichtbar, auf den die Geschäftsführung Zugriff hat. Verpassen wir einen Termin aus eigenem Verschulden, übernehmen wir den Säumniszuschlag. Der Monatspreis richtet sich nach dem Belegvolumen — keine „Eilzuschläge“ am Quartalsende.