TLAS · deutschsprachiger Schreibtisch
Jahresabschluss und Pflichtprüfung
Jede thailändische Kapitalgesellschaft braucht einen geprüften Jahresabschluss – auch ohne Umsatz. Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf vom Kontenabschluss bis zur Einreichung und was bei zurückliegenden Jahren zu tun ist.
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Wie läuft der Jahresabschluss ab?
Nach dem Abschluss der Konten stimmen wir Bank, Forderungen, Verbindlichkeiten, Vorräte und Anlagevermögen ab und erstellen den Entwurf. Der Prüfer erhält daraufhin die Belegauswahl und stellt Rückfragen; nach Klärung wird der Bericht gezeichnet. Anschließend beschließt die Gesellschafterversammlung und der Abschluss geht an Finanzbehörde und Handelsregister.
Ist die Prüfung wirklich für jede Gesellschaft Pflicht?
Für Kapitalgesellschaften ja, unabhängig von Größe und Umsatz. Auch eine Gesellschaft ohne jede Bewegung reicht einen geprüften Abschluss ein. Wer das über Jahre unterlässt, sammelt Bußgelder und riskiert, dass die Gesellschaft bei Bankgeschäften oder Behördenverfahren als nicht ordnungsgemäß geführt gilt.
Prüfen Sie den von Ihnen erstellten Abschluss selbst?
Nein. Buchführung und Prüfung bleiben personell getrennt: Wir erstellen, ein kooperierender lizenzierter Prüfer prüft. Diese Trennung ist berufsrechtlich verlangt und schützt das Mandat, falls der Abschluss später gegenüber Bank, Investor oder Behörde belastbar sein muss.
Was tun, wenn mehrere Jahre fehlen?
Wir erfassen zuerst, welche Jahre offen sind und welche Erklärungen dazu fehlen, und schätzen die Bußgeldlast. Danach werden die Jahre chronologisch aufgearbeitet, weil jedes Jahr die Eröffnungsbilanz des nächsten bestimmt. Ein Sprung zum aktuellen Jahr ohne die Vorjahre führt zu einem Abschluss, den kein Prüfer zeichnet.
Was gilt für eine ruhende Gesellschaft ohne Geschäftstätigkeit?
Sie bleibt vollständig erklärungspflichtig: Nullmeldungen unterjährig, Jahresabschluss mit Prüfung, Einreichung bei beiden Stellen. Wenn die Gesellschaft dauerhaft nicht mehr gebraucht wird, ist die geordnete Liquidation meist günstiger als das Weiterlaufenlassen – dafür müssen allerdings alle offenen Jahre zuerst aufgearbeitet sein.
Können wir den Abschluss für das Konzernreporting weiterverwenden?
Der thailändische Abschluss folgt lokalen Standards; für die Konsolidierung im deutschsprachigen Raum liefern wir zusätzlich eine Überleitung mit den Positionen, die typischerweise abweichen, etwa Abschreibungsdauern, Rückstellungen und Fremdwährungsbewertung. Der geprüfte Abschluss selbst bleibt davon unberührt.
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