TLAS · deutschsprachiger Schreibtisch
Laufende Buchhaltung in Thailand
Die laufende Buchhaltung entscheidet darüber, ob Steuererklärungen und Jahresabschluss später glatt durchgehen. Hier steht, welche Unterlagen monatlich gebraucht werden, wie eine deutschsprachige Auswertung aussieht und wie ein Wechsel des Buchhaltungsbüros abläuft.
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Welche Unterlagen braucht die Buchhaltung jeden Monat?
Gebraucht werden Ausgangsrechnungen mit fortlaufender Nummerierung, Eingangsbelege mit vollständigen Angaben des Lieferanten und dessen Steuernummer, sämtliche Kontoauszüge einschließlich Fremdwährungskonten, Lohnjournale und Quittungen über bereits gezahlte Quellensteuer. Barzahlungen ohne ordnungsgemäßen Beleg lassen sich später nicht als Aufwand verteidigen, deshalb sammeln wir sie getrennt und sprechen sie vor der Verbuchung durch.
Nach welchem Kontenrahmen wird gebucht?
Gebucht wird nach thailändischem Kontenplan und den lokalen Rechnungslegungsvorschriften, weil Steuererklärung und Registerauszug darauf aufsetzen. Für die Geschäftsführung im deutschsprachigen Raum spiegeln wir die Konten zusätzlich in eine Gliederung, die einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung nahekommt, sodass Umsatz, Materialaufwand, Personalaufwand und Ergebnis ohne thailändische Kontenkenntnis lesbar sind.
Wann liegt die Monatsauswertung vor?
Der Ablauf hängt am Belegeingang. Kommen die Unterlagen bis zum vereinbarten Stichtag vollständig, ist die Auswertung fertig, bevor die steuerlichen Fristen des Folgemonats laufen. Verspätete Belege verschieben nicht die Abgabefrist gegenüber der Finanzbehörde, sondern nur den Zeitpunkt, zu dem die Zahlen aussagekräftig sind – deshalb drängen wir auf einen festen Rhythmus.
Wie läuft der Wechsel von einem bisherigen Buchhaltungsbüro?
Zuerst holen wir Saldenliste, Anlagenverzeichnis, offene Posten und die zuletzt eingereichten Erklärungen ein und gleichen sie mit den Registerdaten ab. Erst danach übernehmen wir Eröffnungsbestände. Weicht der übergebene Saldo von den eingereichten Erklärungen ab, klären wir die Differenz schriftlich, bevor der erste Monat unter unserer Betreuung gebucht wird.
Können Belege rein digital übergeben werden?
Ja. Scans oder Fotos in lesbarer Auflösung genügen für die laufende Verbuchung, sortiert nach Monat und Belegart. Originale bleiben trotzdem beim Unternehmen, weil eine Prüfung durch die Finanzbehörde sie anfordern kann. Für Mandate außerhalb Bangkoks ist der digitale Weg der Regelfall und verursacht keinen Aufschlag.
Können wir unsere eigene Buchhaltungssoftware weiter nutzen?
Wenn das System einen Export der Buchungssätze und der Belegdaten erlaubt, arbeiten wir damit. Entscheidend ist nicht das Produkt, sondern ob sich daraus die amtlichen Formulare und ein prüfungsfähiges Buchwerk ableiten lassen. Bei Systemen ohne thailändische Steuerlogik führen wir die steuerliche Nebenrechnung getrennt und stimmen sie monatlich ab.
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