Rechtsanwaltskanzlei · Bangkok & Isaan
Ein deutscher Vertrag schützt in Thailand nur so weit, wie das thailändische Zivilrecht ihn anerkennt
Viele deutschsprachige Mandanten bringen einen in Deutschland formulierten Vertrag mit und wundern sich, dass das thailändische Grundbuchamt ihn nicht akzeptiert. Wir übersetzen nicht nur — wir passen Klauseln an das thailändische Zivil- und Handelsgesetzbuch (Civil and Commercial Code) an, hinterlegen sie in beiden Sprachen und tragen sie dort ein, wo sie durchsetzbar sind: beim Land Office, im Handelsregister oder im Family Court.
Typische Mandate im deutschsprachigen Desk
- Immobilienkauf mit 30-jährigem Erbbaurecht (Superficies) oder Nießbrauch (Usufruct)
- Ehevertrag zwischen thailändisch-deutscher Ehe (Property Regime nach Sec. 1465 CCC)
- Scheidung mit Sorgerechtsstreit und Auslandsbezug
- Nachlass eines im Ausland verstorbenen Angehörigen mit Vermögenswerten in Thailand
- Verkehrsunfälle mit Reisenden — Versicherung, Regress, Strafverfahren
- Wirtschaftskriminalität, Betrug, Untreue in Joint-Venture-Konstellationen
So läuft ein Mandat ab
Erstgespräch (30 Minuten, kostenfrei) auf Deutsch. Danach schriftliches Mandat mit Kostenaufstellung. Erste Frist- oder Klageschrift binnen 10 Werktagen. Für Prozesse an einem Provinzgericht außerhalb Bangkoks reisen wir zur mündlichen Verhandlung an; für Handelsschiedsverfahren nutzen wir THAC oder das Thailand Arbitration Institute. Alle Kommunikation läuft parallel in deutscher und thailändischer Sprache in Ihrer Akte.
Verhältnis zum Honorar
Wir arbeiten transparent auf Stundenbasis (Anwaltskammertarif) oder gegen Festpreis pro Verfahrensabschnitt. Bei Immobilientransaktionen und Nachlassfällen ist ein Pauschalhonorar üblich, das nach Bemessungsgrundlage vorher schriftlich fixiert wird. Vorschüsse werden auf einem separaten Anderkonto (Escrow) geführt.