Prozess & Schiedsverfahren · Litigation
Ein deutsches Urteil ist in Thailand nicht direkt vollstreckbar — der Weg führt über TAI/THAC oder einen neuen Prozess in Bangkok
Thailand hat mit Deutschland, Österreich und der Schweiz kein Vollstreckungsabkommen. Ein LG- oder OGH-Titel muss in Bangkok materiell neu verhandelt werden — es sei denn, der ursprüngliche Vertrag enthält eine gültige Schiedsklausel nach New Yorker Konvention. Wir prüfen zu Beginn jedes Falls diesen Weg, bevor Kostenrisiko und Verjährungsfristen entstehen.
Verfahrensarten, die wir für DACH-Mandanten führen
- Handelsstreit — offene Forderungen, Vertragsverletzung, Rückabwicklung von Lieferverträgen
- Immobilienstreit — Rückzahlung Kaufpreis, mangelhafte Bauabnahme, Mietrückstände
- Arbeitsrecht — Kündigungsschutz und Abfindungen nach Labor Protection Act
- Familienrecht — Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt bei binationalen Ehen
- Straf-Nebenverfahren — Adhäsionsklage bei Betrug, Untreue und Unterschlagung
- Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Konvention 1958)
Vorprozessuale Phase — hier entscheidet sich der Fall
Bevor eine Klage eingereicht wird, klären wir Verjährung (oft nur zwei Jahre bei Kaufpreis, zehn Jahre bei allgemeinen Ansprüchen), Vermögenslage der Gegenseite über den Ermittler unseres Büros, sowie Arrestmöglichkeiten (Provisional Attachment) auf Bankkonten und Immobilien. Ein Mahnschreiben in Thai mit klarer Fristsetzung führt in gut der Hälfte der Fälle zur außergerichtlichen Einigung — Kosten und Zeit für einen Prozess entfallen dann komplett.
Berichtswesen an die Muttergesellschaft
DACH-Konzerne bekommen einen englisch- oder deutschsprachigen Fallbericht mit fester Struktur: Sachverhalt, Anspruchsgrundlage, prozessualer Stand, nächster Termin, Kosten- und Erfolgsprognose. Ein deutschsprachiger Fallmanager übersetzt Schriftsätze und Beweismittel und ist per Videokonferenz erreichbar. Honorare werden nach Zeitaufwand mit monatlichem Deckel oder als Erfolgspauschale vereinbart — Reine Kontingenzhonorare sind in Thailand berufsrechtlich nicht zulässig.